AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zensebility

1. Geltung der Bedingungen

a. Das Unternehmen Zensebility, handelnd durch Henry Schubert, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn Zensebility sie schriftlich bestätigt.

c. Die Angestellten von Zensebility sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

d. Zensebility ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu
ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens
jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist Zensebility berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.

2. Vertragsabschluss und Kündigung

a. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von Zensebility kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrages durch Zensebility zustande. Zensebility kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.

b. Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis – auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen eines
Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

c. Soweit Zensebility sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich
ausdrücklich darauf hingewiesen.

d. Tritt eine Kündigung seitens des Kunden in Kraft, und hat Zensebility bereits Leistungen erbracht, wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend dieser
Leistungen, mindestens jedoch in Höhe von 50% des Auftragswertes an
Zensebility fällig.

e. LOI [Letter of Intent]: Erfahrungsgemäß können bei großen Projekten Verhandlungen oft mehrere Wochen dauern. Um konkrete Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen wird insbesondere bei großen Projekten im vorvertraglichen Bereich ein LOI zwischen den beiden Vertragsparteien [evtl. angehender Kunde und Zensebility] abgeschlossen.

Ziel einer solchen Vereinbarung ist es, die Bereitschaft schriftlich zu dokumentieren, mit dem Verhandlungspartner einen Vertrag abzuschließen. Allerdings ist die jeweilige Erklärung noch nicht rechtlich verbindlich, sondern nur eine Bereitschaftserklärung, unter bestimmten Voraussetzungen ein Vertragsverhältnis abschließen zu wollen. Diese Voraussetzungen können bereits in der Bereitschaftserklärung mit genannt sein. Zu den hier gegebenen Inhalten eines LOI gehört unter anderem die Verpflichtung, während der Verhandlung nicht parallel mit Dritten über den gleichen Gegenstand zu verhandeln.
Weitere Bestandteile sind Geheimhaltungsvereinbarungen und die Verpflichtung, im Rahmen der Vertragsverhandlungen offenbartes Know-how nach dem
Scheitern der Verhandlungen nicht weiter zu nutzen. Zensebility behält sich vor, auch im Rahmen eines LOI bestimmte Vorinvestitionen festzulegen und
Erstattungsregelungen zu vereinbaren. Des Weiteren kann das Thema Haftung, die Rechtswahl und eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem LOI zu finden sein.

3. Leistungsumfang

a. Zensebility bietet Beratungs- und Kommunikationslösungen, sowie die Erstellung von Werbeträgern und Marketingprodukten gemäß den Wünschen und
Vorstellungen seiner Kunden an.

b. Preise und Leistungen richten sich nach Umfang und Aufwand des jeweiligen Auftrags. Sie werden durch eine von Zensebility angefertigte Leistungsbeschreibung bzw. Aufwandsschätzung festgestellt. Zensebility behält sich vor, zusätzliche Leistungen gesondert abzurechnen, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist.

c. Zensebility behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.

d. Soweit Zensebility kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

e. Das Zensebility-Firmenlogo darf auf jeder von Zensebility erstellten Präsentationslösung klein erscheinen.

4. Zahlungsbedingungen

a. Entgelte sind unmittelbar nach Erbringung der Leistung rein netto zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt 14
Tage vor Fertigstellung der Leistung. Abweichende Zahlungsbedingungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.

b. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug behält sich
Zensebility vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass Zensebility
eine höhere Zinslast nachweist. Ab der zweiten Zahlungserinnerung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen Bearbeitungsgebühren  von 2,50 EUR erhoben.

c. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Zensebility vorbehalten.

d. Für den Bereich Internethosting gilt folgende Vereinbarung: Die Kündigung, einer bei Zensebility gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit
Wirkung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende des Vertragsjahres weiter berechnet. Wird die Domain nicht komplett
abgemeldet, berechnet Zensebility für das weitere ausschließliche Domainhousing eine jährliche Gebühr von 30,00 EUR. Die Kündigung, eines virtuellen
Plattenplatzes [Webhosting], bei Zensebility seitens des Auftraggebers erfolgt nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.
e. Gegen Ansprüche von Zensebility kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag zu.

5. Geheimhaltung, Datenschutz

a. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten durch Zensebility unterbreitete Informationen als vertraulich.

b. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass
Zensebility berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.

c. Soweit sich Zensebility Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Zensebility berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

6. Haftungsbeschränkung

a. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Zensebility wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

7. Obliegenheiten des Kunden

a. Der Kunde ist für die Inhalte seiner Präsentationslösung und der von Zensebility zur Verfügung gestellten Materialien und Daten selbst verantwortlich. Zensebility
ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser Materialien freigestellt. Dies gilt insbesondere für lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen und
daraus resultierenden Forderungen.

b. Die oben genannten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Zensebility obliegt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei
Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet er auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens – auch
des Vermögensschadens. Sofern Zensebility wegen solcher Verstöße in Haftung genommen wird, stellt der Kunde Zensebility hiervon frei.

c. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Zensebility und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Zensebility
oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

d. Zensebility übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe einer erstellten Präsentationslösung. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für
entgangenen Gewinn haftet Zensebility nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

e. Der Kunde ist zu einer regelmäßigen Datensicherung angehalten. Für Datenverlust bzw. für Beschädigungen, etwa durch Computerviren, übernimmt Zensebility keinerlei Haftung.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Eine fristgerechte Umsetzung kann nur garantiert werden, wenn das relevante Material im zeitlich prozessnahen Rahmen angeliefert wird.
Im Sinne einer zeitnahen und reibungslosen Abwicklung des Auftrags vereinbaren die Parteien eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Bei Verzögerungen,
die über einen Kalendermonat hinausgehen, behält sich Zensebility eine vorher abzustimmende Nachforderung für zusätzliche koordinative Aufwendungen vor.

9. Eigentumsvorbehalt

a. Sämtliche Lieferungen von Zensebility erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware [Vorbehaltsware] geht erst bei vollständiger
Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltloser Gutschrift.

b. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware
nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus
entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für Forderung seitens Zensebility ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die an Zensebility abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf Rechte von Zensebility hinweisen.

c. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.

d. Die im Eigentum von Zensebility stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an Zensebility abgetreten.

10. Schlussbestimmung

a. Erfüllungsort ist Augsburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann im
Sinne des HGB ist.

b. Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Zensebility findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

c. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Zensebility gebunden.

d. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der  Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt
entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

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